Gemeinde Altshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Neuigkeiten in der Übersicht

Unser Haushaltsplan - Zahlen, Daten, Fakten in einem!

Ein Haushaltsplan ist im Grunde genommen ein finanzieller Fahrplan für eine bestimmte Organisation – sei es eine Regierung, eine Gemeinde oder eine andere Einrichtung. Sein Sinn und Zweck bestehen darin, die Einnahmen und Ausgaben für einen bestimmten Zeitraum zu planen und zu kontrollieren. Ein gut durchdachter Haushaltsplan trägt daher zur finanziellen Stabilität bei und stellt sicher, dass die finanziellen Ressourcen effizient genutzt und die langfristigen Bedürfnisse der Gemeinschaft erfüllt werden. Der Haushaltsplan bieten daher nicht nur der Verwaltung und dem Gemeinderat, sondern auch Ihnen als Bürgerschaft Transparenz darüber, wie die Steuergelder eingesetzt werden. Sie können sehen, wofür das Geld ausgegeben wird und wie viel in verschiedene Bereiche wie Bildung, Infrastruktur, usw. investiert wird. Er zeigt auch, welche Bereiche oder Programme für uns als Gemeinde Priorität haben. Dies ermöglicht Ihnen, die politischen Entscheidungen besser zu verstehen und gegebenenfalls Ihre Meinung zu äußern.

Durch die Neustrukturierung des kommunalen Haushaltsplans erkennt man nun besser den Ressourcenverbrauch (Ergebnishaushalt / -rechnung), den Geldverbrauch bzw. die Investitionen (Finanzhaushalt / -rechnung) und das Vermögen und die Schulden (Bilanz). Das folgende Schaubild veranschaulicht das Zusammenspiel dieser drei Komponenten:

Am 27. März 2024 beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. Zwischenzeitlich erging die Bescheinigung über die Gesetzmäßigkeit vonseiten des Landratsamts Ravensburg.

Die Ausgangslage für den Haushaltsplan 2024 stellt sich gegenüber dem letztjährigen Haushalt schlechter dar. Nach Abzug aller Aufwendungen und Abschreibungen von den Erträgen ergibt sich ein Minus in Höhe von – 596.813 € (2023 945.554 €). Durch die Steuerkraftsumme in Höhe von 6.526.103 Euro (2022: 5.201.726 €), welche bei der Berechnung der Kreis- sowie Finanzausgleichsumlage herangezogen wird, verringert sich die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde mit 28,65 % (2023: 25,50 %) berücksichtigt. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis setzt sich aus 14.825.237 € ordentlichen Erträgen sowie 15.422.050 € ordentlichen Aufwendungen zusammen. Das veranschlagte Gesamtergebnis weist ein Minus von – 596.813 € aus. Das Jahr 2024 ist geprägt durch den weiterhin andauernden Ukrainekrieg. Dieser stellt den Bund, Land und Kommunen erneut vor große Herausforderungen. Die weiteren Planungen und der damit einhergehenden Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind stark geprägt von weitreichenden Diskussionen auf Bundesebene mit Blick auf Entscheidungen und Weichenstellungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt sowie der Energiepreisentwicklung und der immer noch zu hohen Inflation im Allgemeinen.

Bedeutsame Investitionen und Aufwendungen im Jahr 2024 sind

  • Fertigstellung des Postsaals inkl. Außenbereich
  • Anbringung einer Photovoltaik-Anlage auf der Herzog-Philipp-Verbandsschule sowie Kläranlage
  • Sanierung der Sanitärbereiche und Heizungen in verschiedenen Gebäuden
  • HLF 20-Fahrzeug sowie Notstromaggregat mit Lichtmast für Einsätze der Feuerwehr
  • Kanalisation des Sammlers in der Ortsmitte, Bauabschnitt 5
  • Sanierungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung sowie Austausch der Leitungen im Rohrkeller beim HB Hirschegg
  • Ausbau des Bahnhofvorplatzes sowie des Marktplatzes
  • Dachsanierung der Alten Mühle
  • Schnellladesäule für E-Carsharing
  • Investitionskostenanteile für den Ausbau der Breitbandversorgung
  • Sanierung Birkenweg und Lindenweg
  • Kindergarten Außenbereich
  • Ausbau der weißen Flecken (Breitbandversorgung)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wurde festgesetzt auf 5 Mio. Euro. Die Hebesätze bleiben unverändert bei

  • Grundsteuer
    • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) mit 370 v. H.
    • für die Grundstücke (Grundsteuer B) mit 430 v. H.

der Steuermessbeträge

  • Gewerbesteuer mit 340 v. H. der Steuermessbeträge

Wer Interesse an weiteren Zahlen hat, kann den Haushaltsplan zeitnah auf unserer Homepage abrufen: Rathaus & Gemeinderat – Gremien & Wahlen – Haushaltsplan.