In den nächsten Wochen werden die Grabmale auf dem Friedhof Altshausen auf ihre Standsicherheit überprüft. Nach § 19 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 29.07.2015, zuletzt geändert am 07.12.2022, werden Beanstandungen im Zusammenhang mit einem bestehenden Gefahrenzustand gegebenenfalls durch einen Hinweis/Aufkleber auf dem Grabmal von der Gemeinde deutlich gemacht und die verantwortlichen Eigentümer dazu aufgefordert, Gefahrenzustände innerhalb eines Monats fachgerecht beseitigen zu lassen.