Neuigkeiten in der Übersicht
Räum- und Streupflicht
Wie Sie wissen, gilt seit 1. November die Räum- und Streupflicht, heißt: Gehwege und Kanten sind bei Glätte zu streuen und bei Schnee zu räumen.
Der Bauhof unterstützt Sie hierbei wieder tatkräftig und hat daher - bis spätestens Freitag - an mehreren Standorten Splitt- und Streugutkisten aufgestellt: Bitte bedienen Sie sich!