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Reinigung der Gehwege von Laub
Der Winter naht mit großen Schritten, weswegen die Bäume allerhand Laub abschütteln. Dies sieht zwar recht hübsch aus, kann jedoch Unfallgefahren in sich bergen. Die Verwaltung weist daher vorsorglich daraufhin, dass Straßenanlieger – ergo Eigentümer und Besitzer (Mieter und Pächter) von Grundstücken – zur Reinigung bzw. Räumung bestimmter Bereiche verpflichtet sind:
- Gehwege
- Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, in einer Breite von 1,50 Meter.
Diese Satzung ist auf der Homepage mit dem Stichwort „Ortsrecht“ bzw. „Streupflicht“ auffindbar.