Gemeinde Altshausen

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Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2025 in unserer Gemeinde

Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2025 in Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Ludwigsburg und Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt.

Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen.
In unserer Gemeinde werden 2025 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Im Landkreis Ravensburg werden diese Informationsveranstaltungen im Mai mit Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde Öffentlichkeitstermine im Gelände angeboten. Die Termine werden rechtzeitig veröffentlicht. Bei den Terminen können Sie dann einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen und erhalten Informationen zu Fragen wie: 

  • Was bedeutet Offenland-Biotopkartierung?
  • Warum wird kartiert?
  • Wo wird kartiert?
  • Was wird kartiert?
  • Wer kartiert?
  • Wo und wann werden die Daten veröffentlicht?

Die anwesenden Kartiererinnen und Kartierer zeigen den Teilnehmenden anschließend, wie bei der Kartierung im Gelände vorgegangen wird.

Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie auch weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termine, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt.

Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung.

In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.

Pressestelle
LUBW - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstr. 1
76185 Karlsruhe