Gemeinde Altshausen

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Neuigkeiten in der Übersicht

Friedhof Altshausen: Standsicherheit der Grabmale

In den nächsten Wochen werden die Grabmale auf dem Friedhof Altshausen auf ihre Standsicherheit überprüft. Nach § 19 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 29.07.2015, zuletzt geändert am 07.12.2022, werden Beanstandungen im Zusammenhang mit einem bestehenden Gefahrenzustand gegebenenfalls durch einen Hinweis/Aufkleber auf dem Grabmal von der Gemeinde deutlich gemacht und die verantwortlichen Eigentümer dazu aufgefordert, Gefahrenzustände innerhalb eines Monats fachgerecht beseitigen zu lassen. Der Nachweis der Beseitigung des Mangels ist der Friedhofsverwaltung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der einmonatigen Beseitigungsfrist schriftlich mit Bestätigung der fachgerechten Beseitigung des Mangels durch den beauftragten Fach-/Handwerksbetrieb anzuzeigen.

Nachdem es immer wieder zu Unfällen auf Friedhöfen im Zusammenhang mit nicht standfesten Grabmalen kommt, sind die Friedhofsbetreiber zur regelmäßigen Kontrolle der Grabdenkmale verpflichtet. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für das Verständnis!